Finanzielles

Wie wird die Psychotherpie abgerechnet?

Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr und wollen lediglich der Orientierung dienen.

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- Seit 1. Juli 2022 gilt für die psychologische Psychotherapie, das sog. Anordnungsmodell:

Psychotherapien* können (wenn das psychische Leiden einen Krankheitswert ausweist) über die obligatorische Grundversicherung (nach Tarmed) abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Anordnung, welche nach den ersten 15 Stunden erneuert werden muss. Nach 30 Stunden braucht es eine fachärztliche Beurteilung. Bezüglich Franchise und Selbstbehalt gelten die üblichen Bestimmungen der Grundversicherung.

Das Anordnungsmodell löst die frühere delegierte Psychotherapie ab.

(*Es ist zu beachten, dass nicht alle PsychotherapeutInnen am Anordnungsmodell teilnehmen. Es lohnt sich deshalb, kurz nachzufragen.)

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- Selbstverständlich können Psychotherapien auch weiterhin durch Selbstbezahlung vergütet werden. Eine ärztliche Zuweisung ist dann nicht nötig.

Die Tarife werden in diesem Fall wie bisher durch die Anbietenden bestimmt und sollten bei Therapiebeginn thematisiert werden. (N.B. Bei hoher Franchise kann die Selbstzahlervariante u.U. vorteilhaft sein.) 

- Was allfällige Beiträge durch eine Zusatzversicherung betrifft, sind ausschliesslich die jeweiligen Verträge zwischen Versicherungsnehmer und Zusatzversicherung relevant. Es wird empfohlen, im konkreten Fall vorgängig mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen.

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- (Nicht tangiert von alldem sind Behandlungen bei Psychiaterinnen und Psychiatern, die ihre ärztlichen Leistungen wie bisher über die Grundversicherung abrechnen.)