Begriffserklärungen

Psychologe,
Psychologin
AbsolventIn eines Psychologiestudiums an einer Universität oder Fachhochschule.
Psychotherapeut,
Psychotherapeutin
Hat nach dem Psychologiestudium eine anerkannte psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert. Die Anerkennung von Abschlüssen ist durch das Psychologieberufegesetz (PsyG) geregelt. Der Fachtitel „Eidg. anerkannte Psychotherapeutin“ / „Eidg. anerk. Psychotherapeut“ bedeutet landesweite Anerkennung.
Psychologische Psychotherapie
Durch eine/n psychologischen Psychotherapeut/in durchgeführte Psychotherapie. (Keine ärztliche Atteste oder Medikamentverschreibungen.)
Betreffend Finanzierung (Anordnungsmodell bzw. privat) siehe Seite Finanzielles.
Psychiater,
Psycniaterin

Arzt/Ärztin mit Spezialisierung für Psychiatrie und Psychotherapie (Berufsverband FMH).

Bei der ärztlichen Psychotherapie sind auch Verschreibungen von Medikamenten sowie ärztliche Atteste möglich.
Delegierte PsychotherapieBehandlung durch eine/n Psychotherapeut/in in einer ärztlichen Praxis (Psychiater/in oder Psychosomatiker/in). Die delegierte Psychotherapie wird per Ende 2022 eingestellt.


BerufsverbändeFSP
Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen
SBAP
Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie
ASP
Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (früher SPV)